Ausbildungspflicht Kanton Zürich

Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.

Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70% erneut deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen.
Der Regierungsrat hat nun, wie er das in der Abstimmungszeitung versprochen hatte, dem Kantonsrat eine Vorlage für eine vereinfachte und verkürzte Ausbildung überwiesen, die neu für alle Hunderassen gelten soll.  
 

Im Moment ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.

 

Die Bewilligung zur Durchführung dieser Kurse wurde Rahel Käser im Jahr 2016 erteilt.

Vom Veterinäramt Zürich bewilligt (ZH-HAB-0583-200208).

Die Bewilligung wurde am 9. Februar 2020 erneuert und erteilt.

Vom Veterinäramt Zürich bewilligt (ZH-HAB-0583-240208)