Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

für Trainings bei Rahel Käser (Hundeschule Pfotenstreber)

  • Mit der Anmeldung und dem Besuch im Training akzeptieren die Teilnehmer/innen diese AGB stillschweigend.
  • Die Teilnehmer/innen bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass der angemeldete Hund gemäss den gültigen Bestimmungen (Kombi Impfung jährlich) geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  • Der Hund soll versäubert auf dem Trainingsgelände erscheinen.
  • Es gilt eine generelle Kotaufnahmepflicht und Leinenpflicht.
  • Pünktliches und regelmässiges Erscheinen ist erwünscht.
  • Bitte in jede Lektion Wasser und Napf für den Hund mitnehmen. 
  • Im Hoopers und dem Longieren ist der Teilnehmer verpflichtet, den Hund und sich selber vor einer Lektion ausreichend aufzuwärmen um damit Verletzungen vorzubeugen.
  • Es gelten die festgelegten Preise gemäss Preisliste.
  • Die Abos werden pro Monat gebucht, zahlbar bis spätestens am ersten Trainingstag im Monat im Voraus.
  • 1 Gruppen-Lektion à 60 Minuten auf dem Aussenplatz Fr. 25.00 (4-5 Teams)

(Gruppen-Lektionen welche Corona bedingt nach draussen verlegt werden müssen, kosten auf dem Aussenplatz ebenfalls Fr. 30.00)

  • 1 Gruppen-Lektion à 60 Minuten in der Halle Fr. 30.00 (4-5 Teams)
  • Es werden keine Rechnungen versandt, die Bezahlung erfolgt per Ueberweisung bis spätestens am ersten Trainingstag im Monat. 
  • Für verpasste Lektionen besteht kein Anrecht auf Kompensation.
  • "Corona" bedingte Ausfälle (Krankheit, Isolation, Quarantäne) müssen von den entsprechenden Teilnehmer übernommen werden.
  • Abmeldungen, gehen zu Lasten der Kursteilnehmer/innen.
  • Nach Absprache und freien Plätzen können Lektionen in einer anderen Gruppe vor- oder nachgeholt werden.  
  • Bei schwerer Krankheit und Unfall entscheidet die Kursleiterin über Rückerstattung.       
  • Die Versicherung für Mensch und Hund ist Sache der Teilnehmer/innen.
  • Es wird keine Haftung für Unfall, Krankheit, Diebstahl von Hund oder Kursteilnehmer/innen übernommen.
  • Für die durch die Teilnehmer/innen oder deren Hunde verursachte Beschädigungen an Geräten, Hindernissen, Einrichtungsgegenstände usw. haften die Teilnehmer/innen