Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
für Trainings bei Rahel Käser (Hundeschule Pfotenstreber)
- Mit der Anmeldung und dem Besuch im Training akzeptieren die Teilnehmer/innen diese AGB stillschweigend.
- Die Teilnehmer/innen bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass der angemeldete Hund gemäss den gültigen Bestimmungen (Kombi Impfung jährlich) geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- Der Hund soll versäubert auf dem Trainingsgelände erscheinen.
- Es gilt eine generelle Kotaufnahmepflicht und Leinenpflicht.
- Pünktliches und regelmässiges Erscheinen ist erwünscht.
- Bitte in jede Lektion Wasser und Napf für den Hund mitnehmen.
- Im Hoopers und dem Longieren ist der Teilnehmer verpflichtet, den Hund und sich selber vor einer Lektion ausreichend aufzuwärmen um damit Verletzungen vorzubeugen.
- Es gelten die festgelegten Preise gemäss Preisliste.
- Die Abos werden pro Monat gebucht, zahlbar bis spätestens am ersten Trainingstag im Monat im Voraus.
- 1 Gruppen-Lektion à 60 Minuten auf dem Aussenplatz Fr. 25.00 (4-5 Teams)
(Gruppen-Lektionen welche Corona bedingt nach draussen verlegt werden müssen, kosten auf dem Aussenplatz ebenfalls Fr. 30.00)
- 1 Gruppen-Lektion à 60 Minuten in der Halle Fr. 30.00 (4-5 Teams)
- Es werden keine Rechnungen versandt, die Bezahlung erfolgt per Ueberweisung bis spätestens am ersten Trainingstag im Monat.
- Für verpasste Lektionen besteht kein Anrecht auf Kompensation.
- "Corona" bedingte Ausfälle (Krankheit, Isolation, Quarantäne) müssen von den entsprechenden Teilnehmer übernommen werden.
- Abmeldungen, gehen zu Lasten der Kursteilnehmer/innen.
- Nach Absprache und freien Plätzen können Lektionen in einer anderen Gruppe vor- oder nachgeholt werden.
- Bei schwerer Krankheit und Unfall entscheidet die Kursleiterin über Rückerstattung.
- Die Versicherung für Mensch und Hund ist Sache der Teilnehmer/innen.
- Es wird keine Haftung für Unfall, Krankheit, Diebstahl von Hund oder Kursteilnehmer/innen übernommen.
- Für die durch die Teilnehmer/innen oder deren Hunde verursachte Beschädigungen an Geräten, Hindernissen, Einrichtungsgegenstände usw. haften die Teilnehmer/innen